Rechtsanwalt Dr. Simon gründete die Kanzlei Simon & Partner im Jahr 1996. Er berät im Wirtschafts-, Vertrags- und Erbrecht.
Seine Erfahrung und Beziehungen gestatten ihm, auch komplexe Sachverhalte und Fragestellungen unserer Mandanten zu begleiten oder zu koordinieren, ggf. auch gerne unter Einbeziehung Ihrer eigenen Berater oder von weiteren externen Spezialisten.
Sein Motto: „Wo es Lösungen gibt, finden wir sie!“
Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Lausanne/Schweiz und Freiburg im Breisgau, 1. Juristische Staatsprüfung 1990
Rechtsreferendariat am Landgericht Freiburg, 2. Juristische Staatsprüfung 1993
1990 bis 1993: Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht der Universität Freiburg i.Br., Prof. Dr. Albrecht Dieckmann
Promotion im Erbrecht zum gesetzlichen Ehegattenerbrecht im Scheidungsverfahren (Universität Freiburg im Breisgau)
1993 bis 1996 Rechtsanwalt in der Wirtschaftskanzlei Haver & Mailänder, Stuttgart
1996 Gründung der Kanzlei Simon & Partner, Stuttgart
verheiratet, 3 Kinder, Kammermusiker